
Bestätigung
über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Art der Zuwendung: Geldzuwendung.
Name und Anschrift des Zuwendenden
Zuwendung
Betrag der Zuwendung in Ziffern (EUR):
Betrag der Zuwendung in Buchstaben (EUR):
Tag der Zuwendung:
Es handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.
Wir sind wegen der Förderung von gemeinnützigen, karitativen Zwecken durch Bescheinigung des Finanzamtes Berlin Charlottenburg – Steuernummer 27/661/63361 vom 4. November 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit und vorläufig seit dem 4. November 2007 als gemeinnützig anerkannt.
Diese Spendenbestätigung berechtigt nicht zum Spendenabzug im Rahmen des erhöhten Vomhundertsatz nach § 10b Abs. 1 S. 2 Einkommenssteuergesetz bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Körperschaftssteuergesetz oder zum Spendenrücktrag bzw. –vortrag nach § 10b Abs. 1 S 3 EstG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG. Entsprechendes gilt für den Spendenabzug bei der Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 5 Gew. StG.) Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung von gemeinnützigen, karitativen Zwecken – hier die Bildung und die Hilfe für Kriegsopfer, Kriegsbeschädigte und Behinderte – verwendet wird.
Berlin, den
Tanya Neufeldt, Andreas Tölke
Be an Angel e.V.
Be an Angel e.V. Waldenserstraße 2-4 10551 Berlin info@be-an-angel.de www.be-an-angel.de
Spendenkonto Konto 014 522 59 00 BLZ 100 708 48 (Berliner Bank) IBAN DE37100708480145225900 BIC DEUTDEDB110